Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Stand 16.10.2018

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit der EVENTS Creative GmbH mit Sitz in Hochdorf (nachfolgend EVENTS genannt) und einem Kunden abgeschlossenen Vertrag, gleichgültig ob es um Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Werk-Lieferverträge oder sonstige Leistungen von EVENTS zum Gegenstand hat. Für Miet- und Serviceverträge gelten zusätzlich unsere Mietbedingungen.

2. Auftragsannahme

Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung oder Erbringung der Leistungen rechtsgültig.
Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen.

 

3. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR). Wenn nicht anders angegeben verstehen sich unsere Preise zuzüglich Verpackung, Transport, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Berücksichtigt EVENTS Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

 

4. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt ab Lager Hochdorf. Gefahrenübergang ist ab Übergabe an das Transportunternehmen. Der Liefertermin gilt als erfüllt ab Übergabe an das Transportunternehmen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, und auf Grund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze), auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat EVENTS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.

 

5. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart ist der Kauf- bzw. Mietpreis immer bei Abholung bzw. vor Auslieferung per Vorauskasse oder in bar zu bezahlen. Bei Zahlung auf Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen rein netto. Abzug von Skonto akzeptieren wir nicht. Rechnungen sind auf für uns verlustfreier Weise zu begleichen.

Mangelhafte Lieferungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Der Zahlungsverzug tritt automatisch, auch ohne Erinnerung und Fristsetzung 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug stellt EVENTS, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Rechnung. Gegen Nachweis ist EVENTS berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. EVENTS behält sich vor, die offene Forderung an ein Inkassounternehmen zu übertragen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

EVENTS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt. EVENTS ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurück zu treten. Bei Rückforderungen von Waren ist EVENTS berechtigt, Schäden oder Wertverluste geltend zu machen.

 

7. Mängelhaftung / Gewährleistung und Schadenersatz

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate für Neuware, bei Gebrauchtware beträgt die Gewährleistung 12 Monate, jeweils ab Kaufdatum. Bei Kaufleuten gemäß HGB ist die Gewährleistung ob bei Neu- oder Gebrauchtgeräten ausgeschlossen. Bei Vertragsabschluss über das Internet gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen (eintreffend bei EVENTS) beginnend mit der ersten Zustellung. Rücksendungen haben für uns kostenfrei zu erfolgen. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von EVENTS oder Garantieübernahmen.

 

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der für Hochdorf zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann gemäß HGB ist. EVENTS ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist. Erfüllungsort für alle sich mittelbar und unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Hochdorf.

 

9. Salvatoresche Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Mietbedingungen (diese sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

M1 Gegenstand der Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes mit der EVENTS Creative GmbH mit Sitz im Hochdorf (nachfolgend EVENTS genannt) und einem Kunden oder Veranstalter (nachfolgend Mieter genannt) abgeschlossenen Miet-, Service- und Dienstleistungsverträgen. Diese Bedingungen gelten bei allen Arten von Mietverträgen, z.B. Full-Service, Anlieferungen, reinen „Dry Hire“ Mietgeschäften. Die Mietbedingungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

M2 Mietgegenstand

Es werden die im Mietvertrag oder in der Auftragsbestätigung (nachfolgend Mietvertrag genannt) aufgeführten Mietgegenstände (nachfolgend Equipment oder Anlage genannt) vom Mieter angemietet. EVENTS behält sich das Recht vor, das dort genannte Equipment durch funktionsähnliches, anderes Equipment zu ersetzen.

 

M3 Mietzeit/Mietpreis

Die Mietzeit wird nach Einsatztagen des Equipments berechnet, sie beträgt mindestens einen Tag. Mietzeitraum und Anzahl der Einsatztage werden im Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung vereinbart. Die Mietzeit kann nachträglich verlängert werden, muss jedoch mit EVENTS vereinbart werden.

Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache wird jeder Tag als Einsatztag berechnet, darüber hinaus berechnen wir alle angefallenen Folgekosten (wie z.B. Ersatzbeschaffung, Bearbeitungskosten, Fahrtkosten, Überstundenzuschläge, etc.).

Bei Anlagen mit Bedienung (Full-Service) kommen die vereinbarten Sätze zur Abrechnung. Spesen wie z.B. Unterkunft, etc. werden wie vereinbart abgerechnet. Auch Erweiterungen der Anlage, die kurzfristig mündlich beauftrag werden, werden zu gleichen Konditionen verrechnet.

Wenn nicht anders vereinbart werden Verpflegung (Speisen und Getränke) für die Dauer der Veranstaltung, sowie für Auf- und Abbau zur Verfügung gestellt.

 

M4 Rücktritt vom Mietvertrag

Rücktritte vom Vertrag Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, ist EVENTS berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten auf die Nettosummen des Vertrags geltend zu machen:

Innerhalb vier Wochen vor Mietbeginn: 25%
Innerhalb drei Wochen vor Mietbeginn: 35%
Innerhalb zwei Woche vor Mietbeginn: 50%
Innerhalb einer Woche vor Mietbeginn: 80%
Innerhalb 24 Stunden vor Mietbeginn: 100%

Unabhängig der Stornierungsfristen:

  • Kosten für Personal, und Fahrzeuge die reserviert wurden, und nicht mehr anderweitig eingesetzt werden können, werden anteilig, bis zur vollen Höhe des bestätigten Preises, berechnet.
  • Vorfrachtkosten und Anschaffungskosten für Waren, die sich bereits in Lieferung an uns befinden, werden in Rechnung gestellt.

 

M5 Gefahrenübergang / Wartung / Gefahr

Die Gefahr geht bei Abholung, Versand oder Übergabe auf den Mieter über. Die vollständige Funktion, Unversehrtheit bzw. technische Einsatzbereitschaft des Equipments ist vom Mieter zu prüfen. Der Mieter bestätigt mit Übernahme den ordnungsgemäßen Gebrauch des Equipments und den gesetzlichen Vorschriften dessen Einsatzes vertraut zu sein. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum von EVENTS. EVENTS ist berechtigt, das Equipment jederzeit in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen.

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung und Nutzung des Equipments. Das Equipment darf nur zu dem angegebenen Zweck genutzt werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wartung und Reparatur des Equipments während des Mietzeitraums durch den Mieter zu dessen Lasten. Bei Verlust oder Beschädigung des Equipments haftet der Mieter für die vollen Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungspreises des Equipments, zuzüglich den angefallenen Folgekosten (wie z.B. Ersatzbeschaffung bei Mietausfall wegen Lieferzeit, Bearbeitungskosten, Transportkosten, Fahrtkosten, etc.). Das gilt auch z.B. bei Unterstellung über Nacht. Mutwillige Beschädigung und Diebstahl ist zur Anzeige zu bringen.

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur gestattet, wenn es EVENTS bekannt ist.

Bei Defekten eines konventionellen Leuchtmittels ohne äußere Einwirkung, vorschriftsmäßige Behandlung vorausgesetzt, haftet der Mieter mit 50% des Neupreises des Leuchtmittels – das gilt nicht bei Anlagen mit Service. Notwendige Nacharbeiten (wie z.B. aufrollen von Leitungen, Reinigung der Geräte, neue Anbringung evtl. entfernter Kennzeichnungen, etc.) werden nach Aufwand berechnet.

Wird zwischen Mieter und EVENTS für eine Veranstaltung mit Bedienung vereinbart, dass EVENTS für die Funktion der Mietsachen verantwortlich ist, oder es sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt, hat EVENTS die hierfür erforderlichen Rechte:

  • EVENTS kann die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht.
  • EVENTS kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Auch die Vermeidung von Schäden durch Naturgewalten, etc. ist hier eingeschlossen. Wird gemäß den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt deshalb Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen EVENTS oder deren Mitarbeiter herzuleiten.

 

M6 Versicherung / Genehmigungen

Das Equipment ist nicht versichert. Es wird dem Mieter empfohlen zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Lizenzgebühren jeglicher Art, etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Dies gilt auch bei Anlagen mit Bedienung (Full-Service).

 

M7 Haftungsbegrenzung

Bei teilweisem oder komplettem Ausfall des Equipments haftet EVENTS bis maximal zum vereinbarten Mietpreis des ausgefallenen Teils der Anlage. Darüber hinaus gehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

M8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand 16.10.2018